Scheidung online/ Unterhalt online

I. Scheidung online

„Scheidung online“ bedeutet, dass die Verfahrensvorbereitungen online erledigt werden können. Der Scheidungstermin selbst findet in Anwesenheit beider Ehegatten vor dem zuständigen Familiengericht statt.

Eine Scheidung online ist geeignet für Ehegatten, die

Gerne berate ich Sie, ob in Ihrem Fall eine sogenannte „Scheidung online“ sinnvoll ist.

II. Ablauf Scheidung online

  1. Sie füllen das untenstehende Scheidungsformular aus und senden dieses per E-Mail (als Anhang), per Post oder per Fax an mich.
  2. Sie machen eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und senden diese ebenfalls eingescannt per E-Mail oder per Post/ Fax an mich.
  3. Sofern ein notarieller Ehevertrag, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine Trennungsvereinbarung vorliegt, bitte ich Sie, mir auch diese Unterlagen zukommen zu lassen.
  4. Sobald mir alle nötigen Daten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorliegen, stelle ich den Scheidungsantrag fertig und übersende ihn an das zuständige Familiengericht. Wenn Sie es wünschen, kann dies noch am selben Tag erfolgen.
  5. Nach Einreichung des Scheidungsantrags fordert das Familiengericht zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses auf. Erst wenn dieser Vorschuss bezahlt ist, erfolgt die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten. Mit Datum der Zustellung des Scheidungsantrags werden Stichtage für beispielsweise Zugewinn- und Versorgungsaugleich festgelegt.
  6. Anschließend werden gegebenenfalls Formulare zum Versorgungsausgleich versendet, die von Ihnen ausgefüllt werden müssen, um den Versorgungsausgleich berechnen zu können.
  7. Sofern Sie Folgesachen (beispielsweise Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht) im Rahmen des Scheidungsverfahrens regeln wollen, bitte ich um eine zeitnahe Information, sodass die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.

Über alle wesentlichen Schritte informiere ich Sie unverzüglich per E-Mail oder Post.

Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich nehme mir auch gerne Zeit für ein ausführliches Gespräch in meinen Kanzleiräumen.

III. Zusätzliche Informationen

  1. Es spielt keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner Ausländer sind. Auch ausländische Ehen können unter gewissen Voraussetzungen vor deutschen Familiengerichten geschieden werden.
  2. Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben und staatliche Unterstützung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe benötigen, sind umfangreiche Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen und diese Angaben zu belegen.
    Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, entfällt die Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses. Da das Bewilligungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, verzögert sich hier die Zustellung des Scheidungsantrags.
  3. Sofern in Ihrem Fall Verfahrenskostenhilfe nicht in Frage kommt, berechne ich für Anwaltskosten die gesetzlichen Mindestgebühren. Diese sind abhängig vom Gegenstandswert des Verfahrens und damit vom Einkommen der Ehepartner.
    Sollten Sie eine Berechnung der voraussichtlichen Scheidungskosten wünschen, bitte ich um eine kurze Mitteilung.
  4. Die mir überlassenen personenbezogenen Daten unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht und werden absolut vertraulich behandelt. Sofern sie diese jedoch unverschlüsselt übersenden (per E-Mail oder Kontaktformular), sind die Daten einer Kontrollmöglichkeit entzogen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie mir das ausgefüllte Formular gerne per Post oder per Fax übermitteln. Ihre Angaben und ihre E-Mail-Adresse werden in meiner Kanzlei gespeichert, soweit sie zur Korrespondenz mit Ihnen benötigt werden.

IV. Unterhalt online

Sofern Sie mir alle relevanten Daten zu einer individuellen Unterhaltsberechnung übersenden, berechne ich Ihren Unterhaltsanspruch und übersende Ihnen die Berechnung per E-Mail. Hier bitte ich um eine kurze Kontaktaufnahme, sodass ich Ihnen mitteilen kann, welche Unterlagen für eine Berechnung benötigt werden.

>>Download Scheidungsformular

>>Download Vollmacht

>>Download Verfahrenskostenhilfeantrag

>>Hinweisblatt Verfahrenskostenhilfeantrag

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